Die Fischerprüfung
Da es immer wieder Fragen gibt, welche Schritte notwendig sind, um endlich an einem Gewässer angeln zu dürfen, möchte ich hier mal eine kleine Zusammenfassung über die Fischerprüfung, den Erwerb des Fischerei- und des Gewässerscheins bereitstellen.
1. Die Fischerprüfung
Um in Deutschland überhaupt (mit einer Handangel) angeln zu dürfen, muss die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Angelprüfung ist Sache der Länder und wird deshalb unterschiedlich behandelt (in Bayern und Baden-Württemberg ist sie z.B. etwas schwieriger, als in den übrigen Bundesländern).
Die Sportfischerprüfung umfasst verschiedene Kernbereiche:
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
- Einschlägige Rechtsvorschriften
- praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
- praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische
Eine praktische Prüfung ist momentan (noch) nicht Bestandteil der Fischerprüfung.
Da die Prüfung, wie gesagt, Ländersache ist, sind Anmeldefristen, -gebühren und Prüfungstermine meist unterschiedlich. In Bayern läuft die Anmeldefrist für die Fischerprüfung 2008 bis zum 01.12.2007. Hierzu kann man sich auch online anmelden. Die Prüfungsgebühr von 26 € muss bis spätestens 15.12.2007 eingezahlt werden. Eine Übersicht über die Lehrgänge in Bayern findet ihr hier. Die Prüfung findet in Bayern immer am ersten Samstag im März statt.
Seit 2005 gibt es auch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung, falls man zwar zur Prüfung im März zugelassen war, aber diese nicht bestanden hat oder sie aus irgendwelchen Gründen verpasst hat. Diese Prüfung findet immer am letzten Samstag im Juni statt.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden:
- mindestens 30 Unterrichtsstunden müssen absolviert werden (mind. 3 Stunden je Kernbereich bzw. 1 Stunde für die praktischen Bereiche)
- Mindestalter 12 Jahre (am Prüfungstag)
Die Prüfung selbst findet in einem Prüfungslokal in eurem jeweiligen Landkreis statt. Man hat 2 Stunden Zeit (mehr als ausreichend) und es werden 60 Fragen gestellt. Zu jeder Frage gibt es 3 Antwortmöglichkeiten, jedoch nur eine richtige Antwort. Die höchst zulässige Fehlerzahl sind 15, jedoch nur maximal 5 pro Fachgebiet (5 Fachgebiete á 12 Fragen).
2. Der Fischereischein
Der Fischereischein wird von der zuständigen Gemeinde ausgestellt und ist nur in Verbindung mit einer vorher erfolgreich abgeschlossenen Fischerprüfung zu erhalten. Normalerweise ist es nur mit dem Fischereischein (oder auch Angelschein) erlaubt, in Deutschland zu fischen. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen, wie z.B. das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, denn dort kann man sich sogenannte Touristenfischereischeine kaufen, welche auf 28 Tage begrenzt sind (auch ohne bestandene Fischerprüfung). Ähnliche Fischereischeine gibt es auch in Schleswig-Holstein.
Zwar hat sich das Verbraucherministerium gegen diese Touristen-Fischereischeine ausgesprochen, da diese nicht gewährleisten, dass die Angler über die nötigen Kenntnisse verfügen, jedoch blieben bisher alle Initiativen erfolglos. In den meisten europäischen Staaten ist der Besitz eines Fischereischeins ebenfalls nicht notwendig. Hier werden zeitlich befristete Scheine ohne vorherige Prüfung verkauft.
Der Angelschein kostet für 5 Jahre 40€ + 35 € Bearbeitungsgebühren. Danach (jeweils wieder für 5 Jahre) 40 € + 5 € Bearbeitungsgebühren. Es ist jedoch auch möglich, den Fischereischein sofort auf Lebenszeit zu kaufen. Die Gesamtkosten hängen dann vom Alter des Anglers ab. Siehe dazu folgende Tabelle:
| Alter | Betrag in € |
|---|---|
| 14 – 22 | 300 |
| 23 – 27 | 288 |
| 28 – 32 | 256 |
| 33 – 37 | 224 |
| 38 – 42 | 192 |
| 43 – 47 | 160 |
| 48 – 52 | 128 |
| 53 – 57 | 96 |
| 58 – 62 | 64 |
| ab 63 | 32 |
Hinzu kommen noch 35 € Bearbeitungsgebühr.
Bei manchen Gemeinden ist es nötig, zusätzlich zur Prüfungsbescheinigung auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dieses kostet 13 € und dauert 2-3 Wochen.
3. Erlaubnisschein
Beim Erlaubnisschein oder Gewässerschein geht es nur um die Erlaubnis, in einem ganz bestimmten Gewässer angeln zu dürfen. Die Erlaubnis wird meist vom Pächter (z.B. Fischereivereine) oder Besitzer des Gewässers gegen Entgelt ausgestellt. Ohne gültigen Erlaubnisschein gilt das Angeln in den meisten Gewässern als Fischwilderei und ist somit strafbar.
Alles in allem muss man sagen, dass es in Deutschland zwar aufwändiger als in den meisten anderen europäischen Ländern ist, den Fischereischein bzw. den Erlaubnisschein zum Angeln zu bekommen, allerdings finde ich das auch richtig so. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass der Angler auch weiß, was er da eigentlich tut, zumindest theoretisch
Außerdem hört sich das ganze jetzt schlimmer an, als es eigentlich ist. Die Sportfischerprüfung ist mit ein wenig Engagement normalerweise für jedermann zu schaffen und auch das Erlangen des Fischereischeins ist kein großes Problem.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Artikel ein paar Fragen beantworten konnte und niemanden vor der Anmeldung zur Fischerprüfung abhalte, denn letztendlich gibt es nichts schöneres als in Ruhe an einem Gewässer zu sitzen und zu angeln und durch ein paar schöne Fänge werden alle Anstrengungen mehr als entlohnt
Hier noch ein paar Buchtipps, die beim Lernen auf die Prüfung sehr nützlich sind:


am 25. Sep. 2007
[...] den Vorbereitungskursen, Fischereischein und Erlaubnisschein findet ihr in einem Beitrag zur Angelprüfung vom [...]
am 11. Mar. 2008
wo kann ich den Fischereischein der für Lebenszeit gültig ist kaufen.mfg
am 11. Mar. 2008
Hi. Den Fischereischein auf Lebenszeit gibt es im Rathaus deiner entsprechenden Stadt oder Gemeinde. Dazu musst du aber eine Bestätigung der bestandenen Fischerprüfung mitnehmen.
am 9. Apr. 2008
Wo bekomme ich soetwas in München? Soweit ich weiss ist das Rathaus bei mir nicht dafür zuständig.
am 10. Apr. 2008
Doch, auch in München ist dafür das Rathaus zuständig und zwar das Kreisverwaltungsreferat
am 2. Aug. 2008
Wie verhält es sich mit der Anerkennung einer italienischen Sportfischerprüfung in Deutschland ?
am 11. Jun. 2010
muss man ein buch kaufen um zu lernen oder krieg man ein buch zum lernen??
am 19. May. 2011
Du bekommst die Unterlagen zugewiesen von der jeweiligen Prüfungsstelle.